Rauchmelder: Einige Infos zur Gesetzeslage

Warum lieben Kanarienvögel Rauchmelder?

Gesetzliche Grundlagen.

Ein toter Kanarienvögel war zu unsicher. Der Alarm löste erst aus, wenn beide Kanarienvögel fielen. So makaber war er, der Rauchmelder anno 1894. Im Fall eines Brandes fielen die Vögel von ihrer Stange, betäubt durch Rauchgase oder durch die Hitze umgekommen. Damit schlossen sie einen Stromkreis und lösten den Alarm aus.

Zum Glück ersetzte im 20. Jahrhundert Butter die Kanarienvögel. Die Butter lag zwischen zwei Metallkontakten. Da sie im Brandfall schmolz, schloss sich der Kontakt und löste einen Alarm aus.

Für die heutigen Rauchmelder brauchen wir weder Kanarienvögel noch Butter. Der Rauchmelder an sich hat jedoch lange noch nicht ausgedient. In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 300 Menschen an Bränden. Die Zahl ist zwar seit 1990 rückläufig, scheint aber zu stagnieren. Rauchmelder helfen, um die Zahlen (hoffentlich) zu reduzieren.

Beiträge in dieser Reihe

In dieser Reihe zum Thema Rauchmelder sind die folgenden Beiträge erschienen:

Warum sind Rauchmelder sinnvoll?

Eigentlich heißen die kleinen Dinger korrekt "Rauchwarnmelder". Es hat sich aber der Begriff "Rauchmelder" eingebürgert, den ich daher nachfolgend verwende. Rauchmelder sind sinnvoll, weil es meistens nachts brennt. Im Schlaf pausiert der Geruchssinn; Sie werden den Brandrauch nicht riechen. Das ist der Grund dafür, warum fast alle Brandtoten an einer Rauchvergiftung gestorben sind. Nach wenigen Atemzügen verliert der Schlafende sein Bewusstsein und kann nicht mehr fliehen. Im Schlaf können Sie zwar nur schlecht riechen, aber gut hören. Der Rauchmelder schützt Sie und Ihre Familie daher in Ihrem Schlaf, indem er sie mit seinem Alarm aus dem Bett schreckt.

Gesetzeslage

Wer kontrolliert, ob man Rauchmelder hat?

Bislang nur Betrüger. Bitte seien Sie vorsichtig, wenn jemand unangekündigt vor Ihrem Zuhause steht, um Rauchmelder zu kontrollieren. Baubehörden dürften dies zwar nach den jeweiligen Landesbauordnungen überprüfen. Aber ohne begründeten Verdacht wird dies derzeit nicht praktiziert. Auch die Feuerwehr kontrolliert nicht, ob Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Artikel 13 des Grundgesetzes schützt Ihr Zuhause: "Die Wohnung ist unverletzlich." In Ihrer Mietwohnung oder in Ihrem Einfamilienhaus brauchen Sie derzeit keine Kontrollen zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn Sie Vermieter sind. Wenn einer Ihrer Mieter der Bauaufsicht meldet, dass in Ihren Mietwohnungen Rauchmelder fehlen, kann die Baubehörde das Gebäude begehen. Im Weser Kurier finden Sie hierzu einen Bericht, wie die Bremer Behörde solche Fälle handhabt.

Ähnliches gilt bei Neubauten und größeren Umbauten. Das Bauamt oder der Architekt nimmt diese ab und muss darauf achten, dass die Bauten die Bauvorschriften einhalten. Dazu gehören auch Rauchmelder in ausreichender Anzahl.

Was passiert, wenn kein Rauchmelder installiert ist?

Im Schadensfall haftet der Eigentümer. Schauen Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung und Ihrer Hausratversicherung nach. Vermutlich haben Sie unterschrieben, dass Sie "alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften" einhalten. Dazu gehören die Rauchmelder.

Rauchmelder sind sehr günstig. Damit Ihnen die Versicherung im Fall eines Brandes die Leistung nicht kürzt, empfehle ich Ihnen dringend, Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen.

Sind Bußgelder möglich, wenn kein Rauchmelder installiert ist?

Ja, Bußgelder sind möglich. Dazu ist ein Bericht in der Tageszeitung "Welt" aus dem Jahr 2015 interessant. Danach muss ein Vermieter in Niedersachsen im schlimmsten 50.000 Euro Strafe zahlen, wenn ein Mieter der Bauaufsicht meldet, dass Rauchmelder in der Wohnung fehlen.

Sind Strafen möglich, wenn kein Rauchmelder installiert ist?

Ja, es drohen Strafen, wenn keine Rauchmelder installiert sind und es brennt. Die Tageszeitung "Welt" zitiert den Bremer Justizsenator. Falls ein Rauchmelder einen Todesfall hätte verhindern können, drohen dem Eigentümer bis zu fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung.

Wer muss die Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer bzw. des Vermieter muss die Rauchmelder selbst installieren oder eine Fachfirma damit beauftragen.

Wie viele Rauchmelder müssen in der Wohnung oder im Haus sein?

In allen Bundesländern müssen Sie Rauchmelder mindestens in diesen Räumen anbringen:

Einiges Bundesländer fordern mehr:

Wie viele Rauchmelder müssen vorhanden sein?

In Räumen mit einer Größe bis zu 60 m² reicht in der Regel ein Rauchmelder. Es sei denn, das Zimmer ist L-förmig oder weist Trennwände auf. Weitere Hinweise erhalten Sie im Artikel Montage.

Wer muss die Batterien im Rauchmelder wechseln?

Hier gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen. In manchen Ländern ist der Mieter zuständig, in anderen der Vermieter.

Kann ein Vermieter die Kosten für Rauchmelder auf die Mieter umlegen?

Ihr Vermieter darf die Kosten für den Kauf der Rauchmelder sowie ihre Montage umlegen, indem er die Kaltmiete anteilig erhöht. Die maximale Erhöhung beträgt jährlich 11% der gesamten Kosten für die Rauchmelder.

Auch die Kosten für die Wartung darf Ihr Vermieter auf Ihre Nebenkosten bzw. Betriebskosten umlegen. Dies gilt nur dann, wenn der Vermieter die Geräte selbst wartet oder einen Dienstleister damit beauftragt hat.

Müssen Mieter den Einbau von Rauchmeldern dulden?

Ja, Sie müssen es dulden, dass Rauchmelder in Ihrer Wohnung eingebaut werden. Ihr Vermieter muss seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Normen für Rauchmelder

Anwendungsnorm DIN 14676

Das Maß aller Dinge für Rauchmelder in Privaträumen ist die DIN 14676. Ihre komplette Bezeichnung ist etwas länger: "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung".

Diese Norm ist für Sie wichtig, wenn Sie in einem Einfamilienhaus oder in einer Wohnung leben. Sie gilt auch, wenn Sie eine Pension mit weniger als 12 Gästebetten haben sowie für Gartenhäuser und Gartenlauben. Sie beschreibt unter anderem, wie und wo Sie Rauchmelder anbringen müssen.

Produktnorm EN 14604

Die Produktnorm EN 14604 regelt, was der Rauchmelder leisten muss. Seit dem 1. August 2008 können Sie in Deutschland nur Rauchmelder kaufen, die ein CE-Zeichen tragen. Dies bürgt dafür, dass die Rauchmelder die Anforderungen der Norm EN 14604 erfüllen.

In a nutshell: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte